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Nachsteuern für Ehegatten

Urteil vom 9. Dezember 2024: Für die Steuerjahre 2003–2013 wurden den geschiedenen Ehepartnern Nachsteuern auferlegt. Nach ihrer Trennung beantragten sie den Erlass einer Haftungsverfügung. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab, da sie keine formellen Fehler der Verfügung nachwiesen, sondern hauptsächlich die Nachsteuerberechnung anfechten wollten – was in diesem Verfahren nicht geprüft werden kann.