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STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Steuerberatung Schweiz + Deutschland: Lebensmittelpunkt

Urteil vom 10. März 2021: Steuerdomizil bei Wohnsitzverlagerung

Im Streit stand der Hauptwohnsitz eines unverheirateten Steuerpflichtigen, der mit seiner Lebenspartnerin im Konkubinat lebt. Beide besitzen gemeinsam Immobilien in Zürich (ZH) und Graubünden (GR). Anfang 2017 mietete er in GR eine zusätzliche Wohnung und zog nach seiner Frühpensionierung am 1. Juni 2017 offiziell dorthin. Seine Partnerin blieb berufstätig in ZH, wo sie weiterhin wohnte.

Das Bundesgericht stellte fest:

  • Die Vermutung, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz in ZH beibehält, ergibt sich aus der Nutzung der Wohnung in ZH und der Arbeit seiner Partnerin.
  • Die Lebensumstände, wie seine aktive Mitgliedschaft im Golfclub und soziale Kontakte in GR, zeigten jedoch eine zunehmende Verlagerung seines Lebensmittelpunkts nach GR.

Daher wurde die Beschwerde der Steuerbehörde abgewiesen, und der Wohnsitz des Steuerpflichtigen in GR anerkannt. 

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