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Einfuhrsteuer-Verlagerungsverfahren und digitale Deklaration

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 16. Juni 2025 bekanntgegeben, dass das sogenannte Verlagerungsverfahren im Bereich der Mehrwertsteuer fortan ausschliesslich digital zu deklarieren ist.

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, die dieses Verfahren anwenden, haben die Einfuhrsteuer ab sofort direkt im Rahmen der Online-MWST-Abrechnung zu erfassen. Eine separate Einreichung mittels Papierformular ist nicht mehr vorgesehen und entfällt somit ersatzlos.

Diese Umstellung dient der administrativen Vereinfachung und der weiteren Digitalisierung des steuerlichen Meldeverfahrens. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, ihre internen Prozesse zeitnah entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass die MWST-Abrechnung korrekt und fristgerecht online erfolgt.

 

Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Umstellung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.