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Eigenmietwert & Vermögenssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum

Im Verfahren 2C_737/2022 Urteil vom 16. Januar 2023 (2C_737/2022) kritisierten Steuerpflichtige , dass Selbstbewohner gegenüber Vermietern durch unterschiedliche Zinssätze für die Berechnung des Eigenmietwerts (3,5 %) und des Vermögenssteuerwerts (6 %) benachteiligt würden. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab:

Die unterschiedlichen Berechnungsmethoden sind gesetzlich vorgesehen und führen in der Regel zu realistischen Werten für selbstbewohntes und vermietetes Wohneigentum.

  • Selbstbewohnte Liegenschaften mit gehobenem Standard werden sachgerecht nach der Realwertmethode bewertet, die sich an den Marktpreisen orientiert.
  • Es besteht keine ungleiche Behandlung, da die Regelung nicht auf fehlerhaften Behördenpraktiken, sondern auf der gesetzlichen Grundlage beruht.

Die Beschwerde wurde abgewiesen, da die angewandte Methode rechtskonform ist.