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Darlehen oder Steuerumgehung?

In einem aktuellen Urteil vom 08. Dezember 2022 (2C_68/2022, 2C_48/2022, 2C_66/2022) haben die Schweizer Richter über die Voraussetzungen der Anerkennung eines Darlehens als Verbindlichkeit und der Zinsen als Aufwand entschieden.

Da das Darlehen keine Sicherheiten vorsah und die Kreditgeber verwandt waren, hielt das Darlehen einem Drittvergleich nicht statt und wurde als Schenkung vom Gericht beurteilt. Der Zinsaufwand mindert das steuerpflichtige Einkommen. Damit sah das Gericht als erwiesen, dass die Steuerumgehung erfüllt ist.