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Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz?

Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz: Was steht bevor?

Nach über 100 Jahren könnte die Besteuerung des Eigenmietwerts in der Schweiz bald Geschichte sein. Das Parlament hat im Dezember 2024 einem Systemwechsel zugestimmt, der jedoch noch von Volk und Ständen genehmigt werden muss.

Was ändert sich?

  • Die Besteuerung des Eigenmietwerts (fiktive Mieteinnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum) soll abgeschafft werden.
  • Gleichzeitig entfallen Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen.

Hürden für die Umsetzung:

Der Systemwechsel ist an die Einführung einer Sondersteuer auf Zweitwohnungen gekoppelt, die eine Verfassungsänderung erfordert. Eine Volksabstimmung wird voraussichtlich noch 2025 stattfinden.

 

Mögliche Folgen:

  • Steuerliche Auswirkungen: Wohneigentümer zahlen weniger Steuern, können aber keine Renovationen oder Schuldzinsen mehr abziehen.
  • Risiken für die Bauwirtschaft:
    • Kurzfristig könnte es zu einem Anstieg bei Renovationen kommen, um noch Steuerabzüge zu nutzen.
    • Langfristig könnten Sanierungen, vor allem energetische, zurückgestellt werden, was der Bauwirtschaft schadet.
  • Gefahr von Schwarzarbeit: Ohne steuerliche Anreize könnte die Nachfrage nach ordnungsgemäßen Rechnungen sinken, was zu geschätzten Steuerausfällen von 650 Millionen Franken jährlich führen könnte.

Hintergrund des Eigenmietwerts:

  • 1915 während des Ersten Weltkriegs als Kriegssteuer eingeführt.
  • 1934 erneut als Krisenabgabe erhoben und 1958 dauerhaft ins Steuerrecht überführt.

Die geplante Reform könnte eine der grössten steuerpolitischen Veränderungen der Schweiz darstellen – mit weitreichenden Konsequenzen für Eigentümer, Bauwirtschaft und den Staatshaushalt.