 
    
Die medizinischen Verwaltungsleistungen für Sekretariat, Akten-Lagerung, Archivierung etc. gegen Entgelt, die gestützt auf vertragliche Abmachungen zwischen medizinischen Services geleistet werden, sind weder nach dem deutschen UStG noch nach MwStSystRL steuerfrei (BFH, Urteil v. 21.4.2021 - XI R 31/20 (XI R 34/18).
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