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Verzicht auf Verzugszinsen auf direkte Bundessteuer infolge von COVID-19

Der Bundesrat entschied, dass vom 1.03.2020 bis zum 31.12.2020 bei einer verspäteten Zahlung der Steuer, die in diesem Zeitrahmen fällig war, kein Verzugszins geschuldet sei. Die Berechnungen der ESTV legen offen, in welcher Dimension die Steuerpflichtigen von den Erleichterungen als Mittel infolge der COVID-19-Pandemie geholfen wird.