Bundeskanzlei, Bern, 04.11.2020: Ziel des aktuellen Vorentwurfs ist es, die Umsatzgrenze der nicht gewinnstrebigen Sport- und Kulturvereine und der gemeinnützigen Institutionen von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben.
Bundeskanzlei, Bern, 04.11.2020: Ziel des aktuellen Vorentwurfs ist es, die Umsatzgrenze der nicht gewinnstrebigen Sport- und Kulturvereine und der gemeinnützigen Institutionen von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben.
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