In einer Zürcher Tageszeitung erschienen vor einiger Zeit kritische Beiträge mit Verweis auf interne Unterlagen der UZH. In Folge wurde eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der Amtsgeheimnisverletzung eingereicht, die zu einer polizeilichen Hausdurchsuchung bei einer Mitarbeiterin des medizinhistorischen Instituts und ihre Kündigung führte. Das Bezirksgericht Zürich sprach die Betroffene vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung frei. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der UZH teilweise gut und wies die Sache zu neuem Entscheid zurück (Urteil vom 3. November 2020).