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Konkursrecht wieder in Kraft

Bern: 14.10.2020: Der Bundesrat (BR) hat entschieden, die Massnahmen zur Verhinderung von Konkursen nicht mehr auszudehnen. Die Ausnahme gilt für die Reisebranche. Ferner hat der BR die vom Parlament gemäss der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung auf 20.10.2020 in Kraft zu setzen. Besteht offensichtlich keine Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages, so eröffnet das Nachlassgericht von Amtes wegen den Konkurs (Artikel 293a Absatz 2 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs). A-S-C-L Berater erarbeiten zusammen mit Ihnen eine Strategie, wie Sie eine langfristige Lösung finden können. Die A-S-C-L Steuerberatung bietet hier die professionelle Hilfe an, die Sie nutzen können.