Im April hat der BR die Verordnung über die Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) erlassen. Diese Notverordnung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Im April hat der BR die Verordnung über die Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) erlassen. Diese Notverordnung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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