# Wer sich ein reines Elektrofahrzeug in Deutschland neu zulegt, wird zehn Jahre für bestimmte Modelle von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Auch können Arbeitnehmer ihr Elektrofahrzeug beim Arbeitgeber aufladen, ohne dafür Geld oder Steuern zahlen zu müssen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Chef kostenfreien Strom zur Verfügung stellt. Stellt der Chef die Technik zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs für zu Hause unentgeltlich bzw. verbilligt zur Verfügung (gleichzusetzen mit Verleihen), fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns ungeniert an. G. Leistner- Martin