Nachdem das Finanzgericht Baden-Württemberg die Erlöse aus der Managementbeteiligung eines Steuerpflichtigen zu keiner Einkünftsart zuordnen konnte, blieben die Veräußerungserlöse steuerfrei (BFH-Az: VI B 99/17)
Nachdem das Finanzgericht Baden-Württemberg die Erlöse aus der Managementbeteiligung eines Steuerpflichtigen zu keiner Einkünftsart zuordnen konnte, blieben die Veräußerungserlöse steuerfrei (BFH-Az: VI B 99/17)
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