Neue Regelung: Keine Belege und/oder Aufstellungen sind dem Finanzamt vorzulegen und nur noch auf Anforderung beim Fiskus nachzureichen. Eine Ausnahme gilt für die erstmalig geltend gemachten Aufwendungen.
Neue Regelung: Keine Belege und/oder Aufstellungen sind dem Finanzamt vorzulegen und nur noch auf Anforderung beim Fiskus nachzureichen. Eine Ausnahme gilt für die erstmalig geltend gemachten Aufwendungen.
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