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Grenzgänger Steuertipps: Arbeitslohn

Der zu versteuernde Arbeitslohn in der Schweiz erweist sich grds. höher als der deutsche. Zum Lohn in der Schweiz gehören: das ordentliche Salär, die Taggelder aus Versicherungen, die durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden, sämtliche Zulagen (z. B. Geburts-, Kinder- oder andere Familienzulagen), Provisionen, Vergütungen für den Arbeitsweg, Prämien, Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter, alle Beiträge des Arbeitgebers an Versicherungen etc. Es empfiehlt sich, eine Anpassungsrechnung des schweizerischen Lohns an den deutschen im Rahmen Ihrer Steuererklärung zu erstellen. Sie können vom Finanzamt die Herabsetzung Ihrer Steuern auf den zu hoch angesetzten Lohn verlangen (Urteil Az.: 4 K 1838/14).