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Zustellfiktion

Aufgrund abgelaufener Frist sei die Steuerbehörde rechtlich einwandfrei & richtig nicht auf die Rechtsmittel-Beschwerde eingetreten. Sofern eingeschriebene Post nicht abgeholt werde, gilt die sog. "Zustellfiktion". Urteil vom 18. Januar 2023 (9C_616/2022)