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Der Prozess: Keine Pflicht zur Rückzahlung vom Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF-Vorbezug) aus der Pensionskasse unbeschadet späterer Vermietung

Eine Vermietung einer Immobilie, die mit Geldern aus einer beruflichbezogenen Vorsorge finanziert ist, führt nicht zu einer Pflicht der Rückzahlung an die Pensionskasse. Das Schweizer Bundesgericht negiert diese beim Sachverhalt einer Besitzerin, die ihre Wohneinheit nach Eigennutzung unbefristet und mit Kündigungsfrist von 3 Monaten vermietet. Urteil vom 1. Juli 2021 (9C_293/2020)