Geringere Steuerbelastung durch Zusammenveranlagung der Ehegatten - dies trifft bei den meisten zu. Der Bundesgerichtshof gab einem Ehegatten recht, der trotz Verweigerung seines Ehepartners, eine geringere Steuerbelastung durch die Zusammenveranlagung anklagte. Es bestehe nach Ansicht des Gerichts im Fall einer geringeren Steuerbelastung durch eine Zusammenveranlagung eine Verpflichtung zu dieser. Was ist aber, wenn ein Ehepartner, um den anderen „zu ärgern“, die Unterschrift verweigert?