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Dringliche Veröffentlichungen - Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für indirekt betroffene Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnl. Stellung

BK - Dringliche Veröffentlichungen - Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für indirekt betroffene Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die ihr Unternehmen nicht schliessen müssen. Bern, 04.11.2020 - das Parlament hat diese Unterstützung verlängert und ausgeweitet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021. Die relevanten Einschränkungen sind definiert durch einen Umsatzeinbruch von mindestens 55 % im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Die Umsatzeinbusse ist zu deklarieren und zu begründen. Sie müssen bei ihrer AHV-Ausgleichskasse einen Antrag einreichen.