· 

Coronavirus: Verlängerung der Massnahmen bis zum 31. Dezember 2021 zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs

Im April hat der BR die Verordnung über die Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) erlassen. Diese Notverordnung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.