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Neue Einschränkung des Handlungsspielraums?

Bei der aktuellen zweiten Welle wird der Bundesrat gemäss Covid-Gesetz alle Interessenvertreter miteinbeziehen müssen, falls er jüngere Massnahmen zur Pandemie-Bekämpfung ergreifen will. Dies sollte auch so sein, sollte sich die Pandemie-Situation wie aktuell verschlechtern. Besteht der notwendige Handlungsspielraum noch?