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Solidarbürgschaftsgesetz

Bern, 18.09.2020 - Der Bundesrat hat die Botschaft zum Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz in Kraft setzen. Die Solidarbürgschaftsverordnung, die als Notverordnung bis zum 25. September 2020 befristet ist, soll ordentliches Recht werden, weil die Rückzahlung der Kredite viele Jahre in Anspruch nehmen wird, und ein Bundesgesetz für die Abwicklung der Kredite und Bürgschaften nötig ist.

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