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Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung in der Schweiz verpflichtet?

Zur Abgabe einer Steuererklärung 2019 sind verpflichtet:

a) alle steuerpflichtigen Personen, die am 31. Dezember 2019 ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten und nicht der Quellensteuer als ausländische Arbeitnehmer unterstehen;

b) alle schon vor dem 1. Januar 2020 der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer unterstellten Personen mit dem Wohnsitz in der Schweiz, die noch über Einkommen oder Vermögen verfügen, das nicht der Quellensteuer unterworfen ist;

c) alle steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton oder einem anderen Land, die am 31. Dezember 2019 in der Schweiz Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen oder im Jahre 2019 durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte ihre Steuerpflicht in der Schweiz beendet haben.

Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton können ihre Steuererklärungspflicht durch Einreichung einer unterzeichneten Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons erfüllen, welche zusammen mit der leeren, zugestellten Steuererklärung einzureichen ist;

d) alle steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz im Ausland, die am 31. Dezember 2019 in der Schweiz steuerpflichtiges Vermögen oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen.

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