· 

Wochenaufhalter oder lieber Grenzgänger (DE-CH)?

 # Wochenaufenthalter pendeln zwischen der Schweiz und Deutschland. Im Unterschied zu den Grenzgängern, die täglich nach Hause kommen. kehren sie mindestens zweimal monatlich an ihren deutschen Wohnsitz zurück.

Grenzgänger sind i. d. R. in Deutschland steuerpflichtig, fallen unter das Doppelbesteuerungsabkommen und müssen in der Schweiz 4,5 % Quellensteuern bezahlen, die in Deutschland angerechnet werden.  Ist die tägliche Rückkehr nach Hause aufgrund der Entfernung von mehr als 100 Auto-km bzw. mehr 1,5 h Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr nicht zumutbar, so qualifizieren sich die Grenzgänger als Wochenaufenthalter, sofern sie tatsächlich nach Hause nicht zurückgekommen sind.

G. Leistner-Martin Dipl. Kff. FH Steuern berät Grenzgänger im komplexen Steuerrechtsumfeld und kümmert sich um Ihre Deklarationspflichten. Rufen Sie uns  an oder buchen Sie hier einen 1:1 Termin in Kreuzlingen oder in St. Gallen.