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Mahnung vom Steueramt? Auch wenn Sie als Mediziner überlastet sind

# Wie ein Steueramt  eine Ärztin schätzte: Ein Prozess

Sofern Steuerpflichtige den Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung verpassen, bekommen sie Post vom Steueramt. Darin wird eine Abgabefrist festgesetzt, meist haben sie dann ca. 4 Wochen, um ihre Steuererklärung abzugeben. Wird bis dahin keine Steuererklärung eingereicht, kommt eine Aufforderung zur Abgabe unter Androhung eines Zwangsgeldes und in Folge eine Steuereinschätzung. Jährlich werden in jedem Kanton viele Steuerpflichtige amtlich eingeschätzt, weil die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht wird.
Für das Verfahren gegen Personen, die trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereichten, werden von den kantonalen Finanzdirektionen die entsprechenden Weisungen verfasst. Diese regeln gem. dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DGB)die folgenden Details: 1 Ermessenseinschätzung, 2 Bussenverfahren, 3 Zuständigkeit, 4 Zustellung der Einschätzungsentscheide, 5 Einsprache- Verfahren, 6 Grundsätze der Berechnung und Festsetzung der steuerbaren nicht deklarierten Einnahmen und des Vermögens etc.
Wichtig ist, dass das Einkommen laut der o. g. Weisungen so zu schätzen sei, dass der Steuerpflichtige von der Verweigerung der Abgabe seiner Steuererklärung nicht profitiere. Die Steuerbehörden seien verpflichtet, eine Einschätzung vorzunehmen, wenn Steuerpflichtige keine Steuererklärung einreiche, entschieden die Richter aus Lausanne. Dass diese Taxation zu hoch ausfallen könne, liege in der Natur einer Schätzung. Allerdings dürfe die Veranlagung nicht aus fiskalischen Motiven oder zur Bestrafung des Steuerpflichtigen zu seinem Nachteil erfolgen. Das Schweizer Bundesgericht erklärte (vgl. Urteil 2C_679/2016; 2C_680/2016) nicht alle überhöhten Einschätzungen einer Anästhesieärztin, die wegen der Depression ihre Steuererklärungen nicht einreichte, für nichtig, sondern nur jene, die erfolgten, nachdem ihr Lohn gepfändet war. Diese Ärztin, welche pro Jahr ca. 250000 Franken verdiente, war depressiv und deshalb nicht in der Lage, ihre Steuererklärung einzureichen. Die Einschätzungen liess sie unangefochten in Rechtskraft erwachsen.

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