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Besteuerung der Grenzgänger

Die Besteuerungsregelung hängt vom Wohnsitzland ab. Am einfachsten ist die Abrechnung für Arbeitnehmer mit Wohnort in der Schweiz, wo das gesamte Einkommen versteuert wird. Eine pauschale Quellensteuer in der Höhe von 4 % wird Angestellten mit Wohnsitz in Österreich vom Lohn abgezogen. Dieser Betrag wird auf die Einkommenssteuer in Österreich angerechnet. Wohnen Arbeitnehmende z. B. in Deutschland, wird in Liechtenstein eine Quellensteuer, abhängig von der Höhe des Verdienstes, erhoben. Diese wird in Deutschland angerechnet.

Egal ob Sie in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeiten oder Ihre Geschäfte betreiben und in Deutschland wohnen oder umgekehrt, – wir verstehen Ihre deutschen Gehaltsabrechnungen, Schweizer Lohn- und Pensionsausweise u. ä. Leider werden viele Grenzgänger unzureichend bzw. falsch beraten, wenn es um die grenzüberschreitenden Steuern und Vorsorge geht, weil der «klassiche deutsche Steuerberater» oder der „klassische schweizer Treuhänder“ die Gegebenheiten des anderen Staates nicht kennt. Dies kann zu finanziellen Schäden führen.

Senken Sie Ihre Steuerbelastung und informieren Sie sich im Hinblick auf die Optimierung von Ihren Steuern und Vorsorge in den beiden Ländern. Je informierter Sie sind, desto schneller können Sie reagieren. Zu den einschneidenden Punkten der Doppelbesteuerung haben wir eine Checkliste erstellt und relevanten Fragen unter https://www.doppelbesteuert.ch/faq zusammengefasst.


Wir freuen uns auf Sie!

 
Ihr Jens Leistner